+++ DAS TANZVERBOT IN HAMBURG WIRD ZUM WOCHENENDE AUFGEHOBEN +++

Liebe Besucher*innen,

nach 15 Monaten Tanzverbot in Hamburg ist es ab dem 2. Juli wieder möglich unter freiem Himmel zu tanzen!

Folgendes müsst ihr mitbringen und beachten, damit wir in den nächsten Wochen wieder mit euch unter freiem Himmel tanzen können.
Bringt bitte einen Mund-Nasen-Schutz mit. Diesen müsst ihr weiterhin an der Bar, am Einlass und auf dem Weg zu den Toiletten tragen.

Außerdem braucht ihr:

Einen negativen Antigen- oder PCR-Test (nicht älter als 48h)
Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.

… oder

Einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Stattdessen kann man auch seinen digitalen Impfpass vorweisen. Vollständige Impfung bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.

… oder

Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt der Status als Genesener.

… oder

Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.

In jedem Fall ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

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Quelle: NDR
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